US-Erbschaftsteuer für deutsche Eigentümer von Florida-Immobilien

Nachlass und Steuern

Ein Punkt, den viele deutsche Käufer erst viel zu spät erfahren: Die US-Erbschaftsteuer (Estate Tax) trifft Nicht-US-Bürger beim Tod mit voller Härte — und zwar bereits bei geringen Vermögenswerten. Während US-Bürger einen Freibetrag von aktuell rund 14 Millionen USD haben, liegt der Freibetrag für Nicht-Residenten bei nur 60.000 USD. Darüber hinaus werden auf US-Situs-Vermögen Steuersätze von bis zu 40 Prozent fällig. Das ist keine Bagatelle — und es gibt gute Wege, das zu strukturieren.

US-Estate-Tax für deutsche Eigentümer einer Florida-Immobilie

Was genau die Estate Tax besteuert

Estate Tax wird auf US-Situs-Vermögen (also Vermögenswerte mit US-Bezug) zum Zeitpunkt des Todes erhoben. Dazu zählen: Florida-Immobilien, US-Bankkonten, direkt gehaltene US-Aktien, US-Anleihen, LLC-Anteile. Deutsche Vermögenswerte — auch bei deutscher Doppelstaatsbürgerschaft mit US-Anteil — fallen nicht darunter, solange der Verstorbene nicht in den USA residiert war.

Die Besteuerungs-Schwelle ist der Knackpunkt: Ab 60.000 USD Netto-US-Vermögen wird die Estate Tax fällig. Das heißt: Schon eine durchschnittliche Florida-Wohnung stößt die Freigrenze. Für die Berechnung gilt der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt, nicht der ursprüngliche Kaufpreis.

Der deutsche Erbschaftsteuer-Aspekt

Parallel fällt nach deutschem Recht Erbschaftsteuer an — wenn der Erblasser deutscher Resident war. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA für Erbschaften und Schenkungen (DBA-Erb) regelt die Anrechnung: Die in den USA gezahlte Estate Tax wird in Deutschland angerechnet, so dass keine Doppelbesteuerung entsteht. In der Praxis bedeutet das aber oft: Es wird insgesamt der jeweils höhere der beiden Sätze bezahlt, nicht der niedrigere.

Deutsche Erbschaftsteuer zwischen Ehegatten und in direkter Linie ist tendenziell günstiger als US-Estate-Tax. Bei entfernten Verwandten oder Dritten kann es andersherum ausfallen. Eine individuelle Berechnung gehört zur fundierten Nachlassplanung dazu.

Strukturen, die Estate Tax minimieren

Es gibt etablierte Wege, die Estate Tax-Belastung auf Ihre Florida-Immobilie zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Keiner ist ohne Nebenwirkungen — aber jeder ist für bestimmte Situationen die richtige Wahl.

Option 1 — Kauf über eine deutsche GmbH

Wird die Immobilie über eine deutsche GmbH gehalten, gilt sie steuerlich nicht mehr als US-Situs-Vermögen, sondern als GmbH-Anteil — also deutsches Vermögen. Das entzieht sie vollständig der US-Estate-Tax. Nachteil: Die Immobilie unterliegt dann deutschen GmbH-Regeln (jährlicher Jahresabschluss, Steuererklärung, Geschäftsführerverantwortung) und die US-Einkünfte fließen über die GmbH, was die Einkommenssteuerplanung komplexer macht.

Option 2 — Revocable Living Trust

Ein Revocable Living Trust ändert die Estate Tax nicht direkt — aber er vermeidet das Probate-Verfahren in Florida, das ohne Trust bei Tod des Eigentümers zwingend durchlaufen werden müsste. Probate kann bei internationalen Eigentümern 6-18 Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen. Der Trust überträgt das Eigentum direkt an die Begünstigten, ohne Gerichts-Verfahren. Für die Estate Tax muss zusätzlich strukturiert werden.

Option 3 — Irrevocable Life Insurance Trust

Eine besonders elegante Lösung für gut vermögende Eigentümer: Die Estate Tax wird durch eine US-Lebensversicherung finanziert, die in einem Irrevocable Life Insurance Trust (ILIT) gehalten wird. Der Trust zahlt nach dem Tod die Estate Tax, die Immobilie bleibt unbelastet. Das ist aufwändig zu strukturieren, kann aber bei größeren Vermögenswerten wirtschaftlicher sein als alle anderen Optionen.

Option 4 — US-LLC mit sorgfältiger Struktur

Eine US-LLC als Eigentümer ändert die Estate-Tax-Behandlung nicht automatisch — die LLC-Anteile gelten ebenfalls als US-Situs. Aber eine LLC kann Teil einer mehrstufigen Struktur sein (z.B. LLC unter einer deutschen Holding), die insgesamt Estate Tax vermeidet. Diese Lösungen sind die komplexesten und verlangen sorgfältige steuerliche Koordination zwischen Deutschland und USA.

Nachlassplanung für Florida-Eigentum

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