Vermieten
Grundsätzliches
Wer eine Immobilie in Florida besitzt mag diese zumindest zeitweise auch vermieten wollen. Grundsätzlich ist dies auch ohne Einschränkung möglich, eines speziellen Visa bedarf es hierzu nicht. Es gibt jedoch eine Faktoren die bereits beim Kauf bedacht werden sollen.
Homeowner / Condominium Association Rules
Regional und in der Regel für jedes Baugebiet unterschiedlich werden durch die Eigentümergemeinschaften spezielle Regelwerke aufgestellt, die Beschränkungen oder Verpflichtungen über die jeweilige Anlage regeln. Dabei gehen die Vorschriften teilweise weit über das in Europa / Deutschland übliche und ggf. mögliche Maß hinaus. So ist es durchaus üblich, dass die Anzahl der Vermietungen pro Jahr, eine Mindestmietzeit und in der Regel immer eine vorherige kostenpflichtige Genehmigung des jeweiligen Mieters bei der Gemeinschaft vorgeschrieben ist. Teilweise sind Vermietungen erst nach 2 Jahren Eigentümerschaft oder gar nicht möglich. Es gilt als Faustregel, Condominium Associations sind i.d.R. strenger als Homeowner Associations, aber die Ausnahme bestätigt die Regel. Eine genaue Prüfung des Vorhabens ist vor Kauf der Immobilie Pflicht.
Steuerliche Aspekte beim Vermieten
Vermietungen werden in Florida (Stand Manatee County) je nach der voraussichtlichen Dauer in verschiedene Kategorien eingeteilt, die unterschiedlich besteuert werden (je kürzer, desto höher die Steuerpflicht). Sollte keine Mindestmietdauer vereinbart sein, so wird auf die bisherige Dauer abgestellt, d.h. für den ersten Monat, für die Monate 2-6 und ab dem 7. Monat:
Vermietungen über 6 Monate
Diese unterliegen nur der normalen Einkommensbesteuerung.*
Vermietungen zwischen 1 und 6 Monaten
Diese unterliegen in vielen Gebieten zusätzlich der sogenannten Resort Tax (vgl. Kurtaxe). In Manatee und Sarasota County beträgt der Satz derzeit 5%. Die Taxrate für die anderen Counties: Resort Tax
Die Einziehung / Anmeldung erfolgt über den regionalen Taxcollector
Zusätzlich fällt hier auch Sales Tax (Mehrwertsteuer) an. Diese beträgt derzeit 7%. Die Einziehung erfolgt über das Florida Department of Revenue.
Gewerbliche Betätigung
Die Vermietung von einem oder mehreren Wohnungen oder Häusern stellt normalerweise keine gewerbliche Betätigung im Rahmen der Visavorschriften dar. D.h. es bedarf keines speziellen Visa um entsprechende Objekte zu kaufen / verkaufen oder zu vermieten. Auch entsprechende Reparaturen können selbst an eigenen Objekten vorgenommen werden ohne ein Arbeitsvisum zu besitzen. Übersteigt die Anzahl der Objekte den üblicherweise privaten Charakter der eigene Vermögensverwaltung kann dies jedoch durchaus für ein Investitionsvisum qualifizieren (z.B. Mietshaus mit mehreren Wohnungen, Motel- oder Übernachtungsgewerbe). Bei der Visafrage wird i.d.R. darauf abgestellt ob die Investition eher einen passiven oder akiven Charakter einnimmt.
*Grundsätzlich sind Vermieteinkünfte gem. dem Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland nur in USA steuerpflichtig. In Deutschland besteht jedoch der sog. Progressionvorbehalt. Weitere Auskünfte erteilt gerne Frau RA Beate Weiss.
Sollten Sie Ihre Immbilie gerne vermieten, sind wir hierbei gerne behilflich.
Sea to Sky Realty
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Axel and Bea Weiss
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