<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Weiss International Realty, Bradenton / Sarasota &#187; Versicherungen</title>
	<atom:link href="http://www.bradentonbroker.de/category/versicherungen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.bradentonbroker.de</link>
	<description>Deutscher Makler - International Real Estate</description>
	<lastBuildDate>Sun, 15 Aug 2010 21:41:42 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>Auswanderern / Krankenversicherung / GKV</title>
		<link>http://www.bradentonbroker.de/2010/auswandern_krankenversicherung_gkv/</link>
		<comments>http://www.bradentonbroker.de/2010/auswandern_krankenversicherung_gkv/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 16:09:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Anwartschaftsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Auswandern]]></category>
		<category><![CDATA[Versichern]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.bradentonbroker.de/?p=159</guid>
		<description><![CDATA[Hier eine interessante Information f&#252;r alle Auswanderer hinsichtlich der Mitgliedschaft in der GKV in Deutschland. Diese Informationen stammen vom Bundesminesterium f&#252;r Gesundheit. F&#252;r weitere Fragen rund um Florida, Auswandern, Immobilien und Gesch&#228;ftsgr&#252;ndungen stehen wir gerne zur Verf&#252;gung! Weiss International Realty Florida Real Estate, Florida Immobilien Axel Weiss, Broker T. (941) 866 1666 www.bradentonbroker.com Hier nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier eine interessante Information f&uuml;r alle Auswanderer hinsichtlich der Mitgliedschaft in der GKV in Deutschland. Diese Informationen stammen vom Bundesminesterium f&uuml;r Gesundheit.</p>
<p>F&uuml;r weitere Fragen rund um Florida, Auswandern, Immobilien und Gesch&auml;ftsgr&uuml;ndungen stehen wir gerne zur Verf&uuml;gung!</p>
<p><strong>Weiss International Realty<br />
</strong>Florida Real Estate, Florida Immobilien<br />
Axel Weiss, Broker<br />
T. (941) 866 1666<br />
www.bradentonbroker.com</p>
<p>Hier nun das Schreiben des BMG:</p>
<p>Hallo, </p>
<p>heute kam schon die Antwort vom Kommunikationscenter des Bundesministeruims f&uuml;r Gesundheit, womit das Thema bis auf die Angabe der Rechtsvorschrift, nach der ich noch mal gefragt habe gekl&auml;rt w&auml;re &#8211; prima Service&nbsp; : </p>
<p>Sehr geehrter Herr xxxxx, <br />
vielen Dank f&uuml;r Ihre Zuschrift vom 09.05.2009 zur Anwartschaftsversicherung. </p>
<p>Nach dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsst&auml;rkungsgesetz besteht f&uuml;r Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (&sect; 5 Abs. 1 Nr. 13 des F&uuml;nften Buches Sozialgesetzbuch &#8211; SGB V). Diese Personen werden Mitglied ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder von deren Rechtsnachfolger mit Wirkung vom ersten Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall im Inland, fr&uuml;hestens am 1. April 2007. </p>
<p>Auf Grund der Neuregelung stellt sich die Frage, inwieweit der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder die Aufrechterhaltung einer bereits bestehenden Anwartschaftsversicherung geboten oder notwendig ist. Ein solcher Abschluss war bisher zum Beispiel bei Zeitsoldaten, befristeten Beamtenverh&auml;ltnissen oder l&auml;ngerfristigen Auslandsaufenthalten au&szlig;erhalb des Europ&auml;ischen Wirtschaftraumes (EWR) oder der Schweiz angeraten. </p>
<p>Die gesetzliche Anwartschaftsversicherung ist so ausgestaltet, dass diese Personen freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Sie bezahlen hierf&uuml;r aber erm&auml;&szlig;igte Beitr&auml;ge. Grundlage f&uuml;r die Ermittlung dieser Beitr&auml;ge ist die erm&auml;&szlig;igte Bemessungsgrundlage in H&ouml;he von derzeit <br />
252,- Euro (das sind 10 Prozent der monatlichen Bezugsgr&ouml;&szlig;e), auf die der allgemeine Beitragssatz angewandt wird. Die monatliche Beitragsbelastung betr&auml;gt danach derzeit 39,06 Euro f&uuml;r die Krankenversicherung sowie 4,91 Euro bzw. 5,54 Euro (bei Kinderlosen) f&uuml;r die Pflegeversicherung. </p>
<p>Ohne Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit sind nachfolgend F&auml;lle aufgef&uuml;hrt, in denen eine Anwartschaftsversicherung weiterhin anzuraten ist: </p>
<p>- Das Mitglied der GKV geh&ouml;rt zu dem Personenkreis, der sp&auml;ter Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden kann, und m&ouml;chte sicherstellen, dass es die Voraussetzungen f&uuml;r die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erf&uuml;llt. Hierf&uuml;r ist eine Vorversicherungszeit in der GKV von 9/10 der zweiten H&auml;lfte des Erwerbslebens notwendig. Die Erf&uuml;llung dieser Vorversicherungszeit wird ohne eine Anwartschaftsversicherung, bei der die Mitgliedschaft fortbesteht, in der Regel nicht m&ouml;glich sein. Die Pflichtmitgliedschaft als Rentner ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sonstige Eink&uuml;nfte (z.B. Kapitalertr&auml;ge oder Mieteink&uuml;nfte) bezogen werden. Diese werden nur bei einer freiwilligen Versicherung zur Beitragsbemessung herangezogen. </p>
<p>- Die Anwartschaftsversicherung wird auch bei der Vorversicherungszeit f&uuml;r Pflegeleistungen ber&uuml;cksichtigt. Leistungen der Pflegeversicherung werden nur gew&auml;hrt, wenn innerhalb von 10 Jahren vor Antragstellung eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren nachgewiesen wird. </p>
<p>- Das Mitglied m&ouml;chte nach Beendigung z. B. des Auslandsaufenthaltes oder der T&auml;tigkeit als Zeitsoldat sp&auml;ter hauptberuflich selbst&auml;ndig t&auml;tig sein und dann als freiwilliges Mitglied Anspruch auf Krankengeld haben. Auch hierf&uuml;r ist die Anwartschaftsversicherung notwendig, da Personen, die gem&auml;&szlig; &sect; 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig in der GKV werden, keinen Anspruch auf Krankengeld haben. </p>
<p>- Ein Mitglied verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland und m&ouml;chte sich zwischenzeitlich in Deutschland aufhalten. In diesen F&auml;llen kann die Anwartschaftsversicherung in eine Versicherung mit &quot;vollen&quot; Beitr&auml;gen und sofortigem Leistungsanspruch umgewandelt werden. Die nachrangige Versicherungspflicht nach &sect; 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt demgegen&uuml;ber erst, wenn der Wohnsitz nach Deutschland r&uuml;ckverlegt wird. </p>
<p>- Des Weiteren ist zu beachten, dass bei R&uuml;ckverlegung des Wohnsitzes aus dem Ausland nach Deutschland und Begr&uuml;ndung einer Versicherungspflicht nach &sect; 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenkasse in bestimmten F&auml;llen ein Leistungsausschluss entstehen kann. Hat n&auml;mlich die betreffende Person diese Versicherungspflicht begr&uuml;ndet, um f&uuml;r sich oder f&uuml;r einen familienversicherten Angeh&ouml;rigen missbr&auml;uchlich Leistungen der GKV in Anspruch zu nehmen, besteht gem&auml;&szlig; &sect; 52a SGB V ein Leistungsausschluss. Das N&auml;here zur Durchf&uuml;hrung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung. Auch dies spricht f&uuml;r die Begr&uuml;ndung einer Anwartschaftsversicherung bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. </p>
<p>- Eine Anwartschaftsversicherung ist auch notwendig, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz in einen anderen Staat der Europ&auml;ischen Union, des Europ&auml;ischen Wirtschaftsraumes oder in die Schweiz verlegt, sich dort privat versichert, sodann nach Deutschland zur&uuml;ckkehrt und wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden will. Die mit diesen Staaten vorzunehmende Gebietsgleichstellung f&uuml;hrt n&auml;mlich dazu, dass die Voraussetzung &quot;zuletzt gesetzlich krankenversichert&quot; nur von Personen erf&uuml;llt wird, die im gesetzlichen Krankenversicherungssystem des anderen EU-Staates / EWR-Staates oder der Schweiz krankenversichert waren, nicht aber von Personen, die in diesen Staaten einem anderen Krankenversicherungssystem angeh&ouml;rt haben. </p>
<p>Bitte lassen Sie sich zu den oben genannten Regelungen sowie allgemein zur Anwartschaftsversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse beraten, bei der die Anwartschaftsversicherung besteht oder begr&uuml;ndet werden soll. </p>
<p>Wer seine gesetzliche Anwartschaftsversicherung k&uuml;ndigt oder nicht abschlie&szlig;t, sollte unbedingt den Nachweis dar&uuml;ber aufbewahren, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er zuletzt krankenversichert war. Abschlie&szlig;end ist darauf hinzuweisen, dass bei einem beabsichtigten langj&auml;hrigen Auslandsaufenthalt oder einem anderen beabsichtigten langj&auml;hrigen Unterbrechen der Mitgliedschaft in der GKV die Anwartschaftsversicherung ein H&ouml;chstma&szlig; an rechtlicher Sicherheit bietet. Die dargestellte nachrangige Versicherungspflicht in der GKV kann durch Gesetz im Rahmen des Verfassungsrechts ge&auml;ndert werden. F&uuml;r die Anwendung und Auslegung des Krankenversicherungsrechts in Einzelf&auml;llen sind die Krankenkassen eigenverantwortlich zust&auml;ndig. Das Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit hat nicht die M&ouml;glichkeit, die Entscheidung einzelner Krankenkassen zu beeinflussen oder zu &uuml;berpr&uuml;fen. Hierf&uuml;r sind die Aufsichtsbeh&ouml;rden zust&auml;ndig. </p>
<p>Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums f&uuml;r Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. </p>
<p>Mit freundlichem Gru&szlig; </p>
<p>xxxxxxxxxx </p>
<p>Kommunikationscenter <br />
Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit </p>
<p>info@bmg.bund.de </p>
<p>B&uuml;rgertelefone (Festpreis 14 Cent/Min. &#8211; abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen m&ouml;glich): </p>
<p>- B&uuml;rgertelefon zum Versicherungsschutz: 0180 5 99 66 01 <br />
- B&uuml;rgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung: 0180 5 99 66 02 <br />
- B&uuml;rgertelefon zur Pflegeversicherung: 0180 5 99 66 03 <br />
- B&uuml;rgertelefon zur gesundheitlichen Pr&auml;vention: 0180 5 99 66 09 </p>
<p>Beratungsservice f&uuml;r Geh&ouml;rlose und H&ouml;rgesch&auml;digte: </p>
<p>- Schreibtelefon 0180 5 99 66 07 <br />
- Fax 0180 5 99 66 08</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.bradentonbroker.de/2010/auswandern_krankenversicherung_gkv/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
