Beim Verkauf von Immobilien in Florida bestehen – ebenso wie beim Kauf – wesentliche Unterschiede zu einer Immobilientransaktion in Deutschland.
Der erste Schritt des Verkaufes beginnt damit, daß man einen Immobilienmakler beauftragt, die Immobilie zum Verkauf anzubieten. Hierzu muß eine schriftliche Auftragserteilung unterschrieben werden. Außerdem müssen einige Auskünfte über die Immobilie erteilt werden, so müssen z.B. bekannte Mängel offen gelegt werden.
Der Makler bietet die Immobilie zunächst im hiesigen Computersystem für Immobilienmakler, dem sogenannten MLS (Multy Listing System) an, in dem fast alle zum Verkauf angebotenen Immobilien enthalten sind. Auf dieses Systems hat grundsätzlich jeder Immobilienmakler Zugriff.
Oft sind hier zwei Makler an einer Immobilientransaktion beteiligt: der Makler des Verkäufers, sowie der Makler, der den Käufer betreut. Es kommte aber auch vor, dass ein Makler Verkäufer und Käufer selbst zueinander führt. An der Provision ändert dies nichts. Sind zwei Makler am Verkauf beteiligt, wird die Provision zwischen den beiden Maklern geteilt.
Der Kaufvertrag muss in Florida nicht notariell beglaubigt werden, ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt oft sogar per Fax zustande.
Die endgültige Eigentumsübertragung findet bei einem Rechtsanwalt oder bei einer „Title Company“ statt, beim sogenannten „Closing“.
Bei Ausländern müssen (bis auf wenige Ausnahmen) 10% vom Verkaufspreis eingehalten werden. Von diesem Betrag wird die Kapitalertragssteuer gedeckt. Ist die Steuerlast niedriger, was in der Regel der Fall sein wird, wird der Restbetrag später nach Begleichung der Steuerlast an den Verkäufer ausbezahlt.
Wir arbeiten hierbei mit einem lokalen Netzwerk von Experten zusammen, die Fragen im Zusammenhang mit internationalen Immobilientransaktionen sach- und fachgerecht beantworten bereits im Vorhinein klären können.
Mid-Florida MLS Häusersuche
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